PPWR - EU-Verpackungsverordnung

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie bringt europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen mit dem Ziel, Abfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

 

Das bedeutet für Bäckereien und Eisdielen:

  • Verpackungen müssen künftig höhere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit erfüllen.
  • Beim Einkauf von Verpackungen sollte auf PPWR-konforme Produkte geachtet werden.
  • Bereits vorlizenzierte Serviceverpackungen – wie unsere Backwaren- und Snacktüten – ersparen Ihnen den Abschluss einer eigenen Verpackungslizenz für diese Verpackungen.
  • Bestehende Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (z. B. die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, sofern erforderlich) bleiben bestehen.

 

Wir unterstützen Sie mit zukunftssicheren Verpackungslösungen und beraten Sie gerne zu den neuen Anforderungen.

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