PPWR - EU-Verpackungsverordnung
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie bringt europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen mit dem Ziel, Abfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Das bedeutet für Bäckereien und Eisdielen:
- Verpackungen müssen künftig höhere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit erfüllen.
- Beim Einkauf von Verpackungen sollte auf PPWR-konforme Produkte geachtet werden.
- Bereits vorlizenzierte Serviceverpackungen – wie unsere Backwaren- und Snacktüten – ersparen Ihnen den Abschluss einer eigenen Verpackungslizenz für diese Verpackungen.
- Bestehende Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (z. B. die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, sofern erforderlich) bleiben bestehen.
Wir unterstützen Sie mit zukunftssicheren Verpackungslösungen und beraten Sie gerne zu den neuen Anforderungen.
